1. Vertragsschluss
1.1 Anmeldungen über das Online-Anmeldeformular sind verbindlich. Mit Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag über Ihre Teilnahme zustande. Geht Ihnen die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Universität Wuppertal nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen die Ablehnung erklärt.
1.2 Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Im Falle der Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2. Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten
2.1 Die Tagungsgebühren entstehen mit der Anmeldung.
2.2 Bezüglich der anfallenden Teilnahmegebühr erhält die teilnehmende Person eine Rechnung. Diese wird mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
2.3 Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Die Frühbuchergebühr gilt lediglich für Anmeldungen bis spätestens 30.11.2025. Für Anmeldungen ab dem 01.12.2025 wird die Normalgebühr fällig und in Rechnung gestellt.
2.4 Teilnehmende Personen, die zu den angebotenen Veranstaltungen nicht oder nur zeitweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, es sei denn es liegt eine Stornierung gemäß 2.5 vor.
2.5 Eine Stornierung durch die teilnehmende Person ist bis zum einschließlich 22.02.2026 gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühren in Textform per Mail an gdm2026[at]uni-wuppertal.de möglich. Bei einer späteren Absage wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
2.6 Ist die teilnehmende Person im Verzug, so ist die Universität Wuppertal berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Wird die Frühbuchergebühr nicht bis spätestens zum 08.12.2025 gezahlt (Geldeingang), wird die Normalgebühr fällig.
3. Änderungen des Tagungsprogramms, Wechsel der Veranstaltungsform
3.1 Bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit der Dozent*innen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen haben wir das Recht, die Veranstaltung zu verlegen, die Veranstaltungsform von Präsenz zu Online zu wechseln oder abzusagen. Wird die Veranstaltung abgesagt, sind wir verpflichtet, bereits bezahlte Teilnehmergebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat die teilnehmende Person nicht.
3.2 Änderungen des Tagungsprogramms bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Ein Wechsel von Dozent*innen / Referent*innen, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes bzw. der Veranstaltungsform berechtigt nicht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag durch die teilnehmende Person.
4. Urheberrecht
Die zur Verfügung gestellten Inhalte (Vortragsinhalte, Vortragsfolien, Abstracts) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Universität Wuppertal verbreitet oder vervielfältigt werden. Werden Unterlagen oder sonstige Inhalte zur Verfügung gestellt, sind diese ausschließlich für den eigenen internen Gebrauch der teilnehmenden Person vorgesehen. Jede Weitergabe ist unzulässig.
6. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
6.1 Die Universität Wuppertal haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
6.2 Die Universität Wuppertal haftet für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sowie für Schäden, die durch Nichteinhaltung einer von der Universität Wuppertal gegebenen Leistungsgarantie beruhen.
6.3 Die Universität Wuppertal haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Mitarbeitenden/ Angehörigen der Universität Wuppertal oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie als teilnehmende Person regelmäßig vertrauen dürfen.
6.4 Sonstige Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.